Hakan Demir
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Frage von Onur K. •

Ich wurde 2001 eingebürgert und mußte damals meine türkische ablegen. ab wann kann ich die türkische wieder annehmen?

Ich wurde 2001 eingebürgert und mußte damals meine türkische ablegen. mitlerweile lebe ich in der türkei. in einer ihrer antworten steht, "gilt für alle menschen in Deutschland". gilt dieses gesetz nun auch für im ausland lebende deutsche? oder nur für in Deutschland lebende

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Anfrage.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform können Sie neben der deutschen auch eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit gilt für alle - sowohl Ausländer:innen in Deutschland als auch Deutsche im Ausland.

Sie können also die türkische Staatsangehörigkeit beantragen. Eine Meldung an die deutschen Behörden ist mit der Reform dann nicht mehr notwendig.

Sie können aber erst die türkische Staatsangehörigkeit annehmen, wenn die Reform in Kraft getreten ist. Tun Sie dies vorher, verlieren Sie automatisch die deutsche. Die Reform wird wahrscheinlich zu Mitte des Jahres in Kraft treten.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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