Hakan Demir
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SPD
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Frage von Stefan H. •

Muessen in Zukunft im Ausland lebende Deutsche, fuer die Erlangung einer doppelten Staatsbuegerschaft einen Antrag bei deutsche Behoerden stellen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Frage.

Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.

Hier finden Sie alle Informationen: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/Einbuergerung14_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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