Frage von Stefan H. • 06.02.2024
Muessen in Zukunft im Ausland lebende Deutsche, fuer die Erlangung einer doppelten Staatsbuegerschaft einen Antrag bei deutsche Behoerden stellen?
Antwort von Hakan Demir SPD • 06.02.2024
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage.
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.
Hier finden Sie alle Informationen: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/Einbuergerung14_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir