Frage von Erol P. • 18.10.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 13.11.2024
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Bürgergeld und Wohngeld hier in einem Atemzug zu nennen, ist irreführend.
Es ist also auch bei Bürgergeld-Bezug weiter möglich eingebürgert zu werden, allerdings - außer in den oben genannten Fällen - nur auf dem Weg der Ermessenseinbürgerung.
In vielen Einbürgerungsbehörden gehen aktuell mehr Anträge ein als bearbeitet werden können.
Voraussetzung ist selbstverständlich immer, dass man alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um seinen Lebensunterhalt selbst zu decken.
Die Errichtung einer Meldestelle für Opfer linksextremistischer Gewalt ist nicht geplant.