Schließt der Bezug von Wohngeld die Einbürgerung aus?
Sehr geehrter Herr Demir, Sie haben Dezember 2024 geschrieben, dass der Bezug von Wohngeld einer Einbürgerung nicht entgegensteht. Zumindest die Stadt Bonn sieht das wohl anders und lässt Antragsteller einen Hinweis unterschreiben wo drin steht "Sofern Sie also (auch ergänzende) Leistungen öffentlicher Stellen (Bürgergeld, Wohngeld) beziehen [...] wird die Einbürgerung im Grundsatz nicht möglich sein, da Sie dann nicht Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern können." Haben Sie eine Erklärung dafür?
Sehr geehrter Herr Z.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und dass Sie über das Informationsschreiben der Bonner Behörden informieren.
Bürgergeld und Wohngeld hier in einem Atemzug zu nennen, ist irreführend. Beim Bezug von Bürgergeld ist es tatsächlich so, dass bis auf wenige Ausnahmen seit der diesjährigen Reform die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung nicht mehr möglich ist. Hier müsste die Einbürgerung gegebenenfalls über die sogenannten Ermessenseinbürgerung erfolgen, die u.a. für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige oder Auszubildende genutzt werden soll, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht decken können, obwohl sie alle zumutbaren Schritte zur Lebensunterhaltssicherung unternommen haben.
Beim Bezug von Wohngeld ist es so, dass dieses der Einbürgerung nicht entgegensteht. Im Gesetz ist explizit von Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch als Ausschlussgrund die Rede - Wohngeld fällt nicht darunter. Der Wohngeldbezug wird teilweise bei der Prognoseentscheidung (also der Prüfung, ob in Zukunft Bürgergeld bezogen werden könnte) herangezogen. Problematisch wäre dabei, wenn Wohngeld bezogen wird, um eigentlich zustehende Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Dabei handelt es sich aber um wenige Fälle, aus denen nicht abgeleitet werden kann, dass die Einbürgerung bei Wohngeldbezug "im Grundsatz nicht möglich" sei.
Schreiben Sie mir und meinem Team aber gerne eine Mail zum Umgang der Bonner Behörden mit der Frage der Einbürgerung bei Wohngeldbezug.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir