Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
99 %
1033 / 1047 Fragen beantwortet
Frage von Roland V. •

Besteht eine Chance fuer meine Frau nach fast 20 Jahren eine Einbuergerung trotz Buergergeld zu beantragen?

Sehr geehrter Herr Demir.
Verheiratet mit einer Ukrainerin 15.12.2005 wir haben 3 Kinder,meine Rente 1200 Euro reicht nicht.daher Buergergeld.Ich habe einen Pflegedrad und meine Frau pflegt mich.
Meine Frau hat den Sprachkurs B1 mit Auszeichnung gemacht. Besteht eine Chance fuer meine Frau nach fast 20 Jahren eine Einbuergerung trotz Buergergeld zu beantragen? Fuer eine Antwort Ihrerseits im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grueßen Roland V.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr V.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.

Die Einbürgerung bei Bürgergeld-Bezug wurde in diesem Jahr neu geregelt. 

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist es so, dass man in drei ganz konkreten Fällen im Rahmen der Anspruchseinbürgerung eingebürgert werden kann, wenn man Bürgergeld bezieht: (1) wenn man als Vollzeit-Beschäftigte Bürgergeld bezieht, also aufstockt; (2) wenn Ehepartner oder Ehepartnerin Vollzeit arbeiten, man selbst aber Bürgergeld bezieht; oder (3) wenn man als Gastarbeiter:in nach Deutschland gekommen ist und unverschuldet Bürgergeld bezieht. Diese drei Fälle scheinen bei Ihnen und Ihrer Frau erst einmal nicht zuzutreffen. 

In allen anderen Fällen von Bürgergeld-Bezug bleibt nur die Möglichkeit, nach Ermessen eingebürgert zu werden. Dabei sollen insbesondere Alleinerziehende, pflegende Angehörige oder Menschen mit Behinderung sowie Menschen in Studium und Ausbildung berücksichtigt werden. Auch Menschen, die sich wie im Fall Ihrer Frau um pflegebedürftige Angehörige kümmern, sollen trotzdem eine Chance auf Einbürgerung haben. Dafür habe ich mich im Deutschen Bundestag eingesetzt und wir haben diese Grundsätze auch in einem Entschließungsantrag festhalten können: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf. Voraussetzung ist zudem selbstverständlich immer, dass man alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um seinen Lebensunterhalt selbst zu decken. 

Es ist also auch bei Bürgergeld-Bezug weiter möglich eingebürgert zu werden, allerdings - außer in den oben genannten Fällen - nur auf dem Weg der Ermessenseinbürgerung. Das heißt, dass Ihre Frau sehr gut begründen muss, warum in ihrem konkreten Fall durch die Pflegesituation der Lebensunterhalt aktuell trotz entsprechender zumutbarer Bemühungen nicht gedeckt werden kann. 

Für die Vorbereitung des Einbürgerungsantrags würde ich Ihnen daher empfehlen, sich an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde oder eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zu wenden. (hier finden Sie eine Übersicht über Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD