Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
ich muss Sie darauf hinweisen, dass wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (je nachdem welches Land dies ist) und Ihre deutsche nicht abgegeben haben, dies zu Unrecht erfolgt ist und Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit damit eigentlich verlieren.
Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen.
Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.