Hakan Demir
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SPD
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Frage von Natalia S. •

Ich erfülle seit langem alle Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Ich möchte aber meinen russischen Pass behalten. Muss ich abwarten bis das neue Gesetz ins Kraft tritt?

Wenn ich jetzt den Antrag stelle und 'nein' bei der Frage 'Sind Sie bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit abzugeben' ankreuze, wird der Antrag abgelehnt, weil das Gesetz noch nicht ins Kraft getreten ist?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Antragstellung ist grundsätzlich schon erlaubt. 

Sollte Ihr Antrag von der zuständigen Behörde bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet werden, müsste die Behörde die aktuelle Rechtslage anwenden. Auch unter der aktuellen Rechtslage ist aber ja die Beantragung der Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit schon möglich. Die Begründungspflicht, warum bei Ihnen die Mehrstaatigkeit hingenommen werden sollte, liegt aber bei Ihnen. 

Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie dazu einmal mit Ihrer zuständigen Behörde in Kontakt treten. Vielleicht werden die Fälle, bei denen die Änderungen bei der Mehrstaatigkeit relevant sind, ja zurückgestellt - die Behörden sind da in ihrer Arbeitsorganisation frei.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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