Es war in der bisherigen Koalition nicht möglich, das Thema endlich zu lösen und eine Regelung zu schaffen, bei der der Spracherwerb in Deutschland stattfinden kann
Ja, es gibt Härtefallregelungen unter der aktuellen Rechtslage. Konkret heißt es im Gesetz, dass die Einreise ohne vorherigen Sprachnachweis möglich ist, wenn "es dem Ehegatten auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehme".
Für alle im Text genannten Gruppen gilt aber, dass sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben müssen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken.
Der Cannabiskonsum im öffentlichen Nahverkehr ist bundesweit verboten. Hier ist es entscheidend, dass die Betriebe das generelle Rauchverbot konsequent umsetzen.
Der (mit wenigen Ausnahmen geltende) Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht sich nur auf aktuellen Sozialleistungsbezug. Frühere Hartz IV / Bürgergeld-Zeiten schließen Sie nicht von der Einbürgerung aus.