Hakan Demir
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SPD
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Frage von Peter P. •

In öffentlichen Verlautbarungen der Regierung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts blieben die Belange im Ausland lebender Deutscher (Beibehaltungsgenehmigung) bisher komplett unerwähnt. Warum?

Sehr geehrter Herr Demir, beispielsweise Frau Faeser hat sich im Vorfeld der anstehenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum Teil detailliert zu den vorgesehenen Verbesserungen für in Deutschland lebende Ausländer geäußert. Zu geplanten Änderungen für im Ausland lebende Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen wollen ohne die dt. Staatsangehörigkeit zu verlieren - Stichwort Beibehaltungsgenehmigungen - gab es keine Information, auch nicht auf Nachfrage. Sie bzw. Ihre Kollegin Frau Polat haben in diesem Forum zwar geschrieben, dass im Regelfall der Verlust der dt. Staatsangehörigkeit bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit nicht mehr eintreten, und das Konzept des Beibehaltungsgenehmigung ersatzlos verschwinden soll, doch gab und gibt es dazu keine Pressemitteilungen. Warum ist das so? Es gibt Millionen im Ausland lebender Deutscher, die sich sehr für das Thema interessieren und auf offizielle Informationen warten.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte (oder mehrfache) Staatsbürgerschaften eingeführt. Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen. Wie Sie richtig sagen kommunizieren wir in der Koalition dies auch, sowohl proaktiv als auch auf Nachfrage.

Ihr Wunsch nach mehr Präsenz über diese Information geben wir aber gerne weiter an das Innenministerium für die weitere Kommunikation über die Staatsangehörigkeitsreform, um auch deutsche Staatsangehörige im Ausland mit dieser Nachricht zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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