Einbürgerung - Doppelte Staatsangehörigkeit. Welche Übergangsregelungen gibt es?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich möchte den Einbürgerungsantrag stellen. Aktuell muss ich meine Bereitschaft zum Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft erklären. Aufgrund der langen Wartezeiten bei den Behörden, kann es mindestens ein Jahr dauern, bis der Antrag geprüft wird. Soll das neue Gesetz im Sommer oder Herbst 2023 in Kraft treten ist die Notwendigkeit für die Aufgabe der Staatsbürgerschaft hinfällig, weil die Bearbeitung nach dem Inkrafttreten beginnt oder zählt das Datum der Antragstellung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
Sami E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Ich sehe dies auch als wichtige Maßnahme zur Stärkung der Demokratie in Deutschland, indem Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, an Wahlen teilnehmen und auch selbst gewählt werden können.
Zu Ihrer konkreten Frage: Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir