Hakan Demir
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Frage von Bernd B. •

Differenzierung nach Ländern bei Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Sehr geehrter Herr Demir,

stimmt es, dass in der Änderung zum StAG bzgl. der Mehrstaatigkeit, also die Möglichkeit die ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu behalten und nicht darauf verzichten zu müssen, nach Ländern differenziert wird? Z.B. Diejenigen, die aus Land X kommen, können die ursprüngliche Staatsbürgerschaft beibehalten, und Diejenigen, die aus Land Y kommen, nicht? Falls es stimmt, wie ist es mit Art. 3 GG zu vereinbaren?
P.s. Gemeint sind natürlich nicht EU-Länder, deren Bürger die ursprüngliche Staatsbürgerschaft nach jetziger Rechtslage sowieso beibehalten dürfen, sondern ausschließlich Drittländer.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zu Ihrer konkreten Frage zur Differenzierung nach Herkunftsländern: Dies kann ich ganz klar verneinen. Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Die aktuelle Situation, dass Menschen je nach Herkunftsländern sehr unterschiedliche Chancen auf die doppelte Staatsangehörigkeit haben, ist aus meiner Sicht auch einer der zentralen Gründe für eine umfassende Reform. Dies habe ich auch in meiner Rede im Deutschen Bundestag im Dezember 2022 klargemacht (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-aktuelle-stunde-einbuergerung-924032).

Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Herkunftsland keine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt (z.B. in Japan), ist keine Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich - wie beispielsweise der derzeitige Stand in Deutschland. Generell wird Mehrfachstaatsangehörigkeit in Deutschland aber möglich gemacht, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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