Frage von Fred C. • 19.05.2023
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Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen
©Max Neudert
Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde
Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
Damit können Sie auch Ihre alte Staatsbürgerschaft wiedererlangen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren
Den Referentenentwurf der Staatsangehörigkeitsreform finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums