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Der Referentenentwurf kommt nun Ende Juni endlich ins Kabinett. Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.
©Max Neudert
Der Referentenentwurf kommt nun Ende Juni endlich ins Kabinett. Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.
Aktuell sind keine Änderungen bei der Anrechnung von Duldungszeiten geplant. Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet.
Der Referentenentwurf kommt aber nun Ende Juni endlich ins Kabinett. Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.
Zu den Aufenthaltstiteln gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.