
(...) Aber auch innerhalb der Befugnisse der Europäischen Union sind demokratische Grundsätze gewahrt, die der Gefahr einer Machtbündelung entgegenstehen, die Kommission ist nämlich kein Exekutivorgan, wie etwa die Regierung eines Mitgliedstaates. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die allgemeinen europäischen Interessen zu fördern und zu diesem Zweck entsprechende Initiativen zu ergreifen, insbesondere durch ihre Vorschläge für europäische Gesetze den Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen. (...)