Frage an Gunther Krichbaum von Kerstin H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Krichbaum,
vor kurzem wurde bekannt, dass seitens der EU ein Rahmenentwurf existiert - zu finden z.B. unter http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2007-0623+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE - der vorsieht, dass alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden sollen, in ihren nationalen Gesetzen drastische Strafen - Strafandrohungen mit Mindeststrafen von zwei Jahren Freiheitsentzug - für bestimmte Meinungsäußerungen einzuführen, oder aber die Möglichkeit schaffen, entsprechend beschuldigte Bürger an andere Staaten auszuliefern.
Der Rahmenbeschluss definiert Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als jedwede Überzeugung, der zufolge Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung nationale oder ethnische Herkunft ein bestimmender Faktor für die Ablehnung von Einzelpersonen oder Gruppen ist.
Müssen nun alle EU-Bürger, die in ordentlicher Manier Kritik üben am Islam und dessen totalitäre Ideologie, die darauf abzielt, das religiöse, gesellschaftliche und politische Leben der Menschheit in jeder Hinsicht zu kontrollieren, mit 2 Jahren Freiheitsentzug rechnen?
Andererseits müsste doch dann der Koran auf den Index für verbotene Schriften gesetzt werden, da dieser in unzähligen Suren Ungläubige schmäht, diese mit Affen und Schweinen gleichsetzt und letztendlich zum Mord an diesen aufruft.
Sehr geehrter Herr Krichbaum, handelt es sich hier bei diesem Entwurf um wirklich Rassismusbekämpfung oder aber um ein „Mundtotmachen“ von Islamkritikern, was wiederum einem Kniefall vor Islamisten gleichkommt?
Können Sie unsere Ängste diesbezüglich zerstreuen?
Mit freundlichen Grüssen
Kerstin Heimbold
Sehr geehrte Frau Heimbold,
auf Ihre elektronische Anfrage vom 1. Januar 2008 möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Unter dem von Ihnen angegebenen Link habe ich die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zur Bekämpfung der Zunahme des Extremismus in Europa vorgefunden. Ich lege diese Entschließung, die keinen "Rahmenentwurf" darstellt, meiner Antwort an Sie zugrunde.
Allgemein ist zu sagen, dass Entschließungen des Europäischen Parlaments rechtlich nicht binden, sondern Zielformulierungen enthalten. In den Entschließungen bringt das Europäische Parlament seine Position zu einem Thema, hier der Bekämpfung des Extremismus in Europa, zum Ausdruck und fordert weitere Institutionen, wie den Europäischen Rat oder die Mitgliedsländer, auf, die formulierte Position zu unterstützen.
Die Entschließung, die Sie angesprochen haben, sieht daher nicht vor, die Mitgliedstaaten zu "verpflichten", in ihren nationalen Gesetzen drastische Strafen für Meinungsäußerungen hinsichtlich der Herkunft, Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung etc. einzuführen. Das Europäische Parlament hat die Entschließung vielmehr in der Erwägung erlassen, dass die extremistischen Ideologien unvereinbar sind mit den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, die die Werte der Vielfalt und Gleichheit, auf denen die Europäische Union beruht, widerspiegeln. Die Entschließung führt nicht zu einem "Mundtotmachen" von Islamkritikern. Vielmehr ist das Europaparlament durch die verfasste Entschließung darauf bedacht, der Ausweitung extremistischer Parteien, Ideologien, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch die Stärkung der demokratischen Grundsätze und Werte auf der Basis von Aufklärung und Information entgegenzuwirken.
Ihre Auslegung der Entschließung hinsichtlich Sanktion, Verbot öffentlicher Kritik und Rassismusbekämpfung ist weder haltbar noch nachvollziehbar. Ihre Befürchtungen hinsichtlich der Beschränkung ihrer Meinungsäußerungsfreiheit sind daher erneut unbegründet. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich weitere Fragen in diesem Zusammenhang nicht mehr beantworten werde.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum MdB