
(...) wenn schon immer den Musikunternehmen unterstellt wird, sie seien nur auf ihren Profit fixiert, kann ich nicht erkennen, warum sie das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten Datei mit einem Wert von einem Euro verfolgen sollten. Unabhängig vom Handeln der Musikindustrie in solchen Fällen hat der Gesetzgeber schon eine bewusste Entscheidung gefällt, daß in derartigen Bagatellfällen gerade keine zivilrechtliche Beauskunftung erfolgen soll. Allerdings gilt dies selbstverständlich nicht für den Fall, wenn ein kompletter Kinofilm als Datei zum Download angeboten wird. (...)