Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Christian M. •

Frage an Günter Krings von Christian M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Krings,

wie gedenken Sie der, in den Augen der Bürger, teils schon parasitären Entwickung im Berufsstand der Rechtsanwäte, insbesondere der sog. Abmahnanwälte, Einhalt zu gebieten?
Wenn schon dem Berufsstand der Anwälte sein Ansehen in der Öffentlichkeit gleichgültig zu sein scheint, sollte zumindest die Bevölkerung vor solchen Machenschaften geschützt werden.

Es ist doch offensichtlich, dass zahlreiche, der aus dem Boden sprießenden Abmahnkanzleien und -Firmen nur einen Sinn und Zweck haben: Einen und den selben Serienbrief an möglichst viele Adressaten zu verschicken und sich diese
Tätigkeit mit Beträgen von einigen hundert bis zu einigen tausend Euro vergüten zu lassen. Es geht also in den allermeisten Fällen lediglich darum, möglichst viel Geld mit möglichst geringem Aufwand zu verdienen.
Dies widerspricht dem Gesetz. Eine Abmahnung dient lediglich dazu einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Abmahnungen aus finanziellen Gründen, vor allem des Anwalts, sind Rechtsmissbrauch. Auch, oder gerade weil der Nachweis schwierig ist, werden in Deutschland täglich tausende solcher rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen an arglose Bürger verschickt.
Die Überragende Mehrheit der Bevölkerung legitimiert solche Methoden nicht.
Warum hat die Bundesregierung in dieser Hinsicht noch nicht reagiert und unterbindet solche Methoden nicht?
Wann und wie möchte die Bundesregierung auf solche gesetzeswidrigen Zustände reagieren?

Mit freundlichen Grüßen

C. Merz

PS: Oben beschriebenes erinnert mich an frühere Zeiten - im Urwald vor 100.000 Jahren, als schon derjenige mit der größeren Keule auch immer im Recht war...

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Merz,

Sie gestatten mir, Ihre Fragen zusammen zu beantworten. Die große Koalition hat reagiert und gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken ein Gesetz zur Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum (16/8783) beschlossen, welches bei Erstabmahnungen in einfach gelagerten Fällen eine Deckelung der Anwaltsgebühren in Höhe von 100 Euro vorsieht. Ihr Anliegen haben wir daher erfolgreich umgesetzt!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

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