Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Claudia S. •

Frage an Günter Krings von Claudia S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

stimmt es, dass Sie sich im Bundestag dafür eingesetzt haben, dass die Gebühren bei den derzeit laufenden Massenabmahnungen für Urheberrechtsvergehen möglichst hoch angesetzt werden?

Ist Ihnen eigentlich klar, wie existenzbedrohend die derzeitige Flut von Massenabmahnungen für „normale“ Bürger dieses Landes ist?

Mir ist völlig klar, dass die Rechte der Urheber geschützt werden müssen. Aber haben Sie sich schon einmal damit beschäftigt, wer die Hauptopfer dieser modernen Abzocke sind?

Meine Freundin (alleinerziehende Mutter) erhielt vor einem halben Jahr eine Abmahnung für den Down- bzw. Upload einer Musik-Datei. Der angebliche Verstoß lag schon ein halbes Jahr zurück. Sie war sich 100% sicher, dass sie diese Datei nie heruntergeladen hatte. Ihre beiden Kinder versicherten ihr glaubhaft, dass sie niemals diese Datei aus dem Internet geladen hätten.
Allein das erste Abmahn-Angebot zur „gütlichen Einigung“ sollte 400 Euro kosten. Aus Foren weiß ich, dass das für eine Erstforderung noch moderat ist. Für den Fall der Nichtannahme des Angebotes wurde mit Schadensersatzforderungen und Streitwerten im Wert eines Mittelklassewagens gedroht.
Sie hat daraufhin durch einen Anwalt beraten lassen. (150 Euro) Er riet ihr, die Abmahnung zu unterschreiben und die geforderte Summe zu bezahlen. Die Gerichte würden meist pauschal davon ausgehen, dass die Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorlag und den Anschlussinhaber haftbar machen. (Störerhaftung).
Obwohl sich meine Freundin völlig unschuldig fühlte, hat sie bezahlt. Das Risiko eines Rechtsstreites konnte sie nicht eingehen – auch aus Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Kindern.

Wissen Sie, wer die Nutznießer dieser Abzocke sind? Die Rechteinhaber sehen von den Abmahngebühren nichts.

Ist Ihnen klar, dass Sie sich für das Geschäftsmodell einiger Abmahnanwälte stark machen, die mit gleichlautenden, tausendfach Standardschreiben ein Vermögen machen?

Glauben Sie, dass Sie dafür gewählt wurden?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Abmahnungen.

Zunächst darf ich klarstellen, daß ich mich nicht für hohe Anwaltsgebühren bei Erstabmahnungen eingesetzt habe, sondern im Gegenteil für eine strenge Begrenzung auf eine vernünftige Höhe, die in Zukunft auch noch die Rechtsverfolgung für die Rechteinhaber durch das Instrument der Abmahnung ermöglicht. Bei 50 Euro wäre es nämlich fraglich gewesen, ob letztendlich nicht der Rechteinhaber seinen beauftragten Rechtsanwalt hätte bezahlen müssen. Nun hat sich die Koalition auf einen Beitrag von 100 Euro geeinigt, den ich durchaus für angemessen halte. Das wäre für Ihre Freundin schon einmal eine Reduktion der Gebühr um das Vierfache.
Denn ich halte das Instrument der Abmahnung durchaus für geeignet, weil sich dadurch Privatpersonen untereinander einigen können, die sonst keine Handhabe gegen Urheberrechtsverstöße hätten.

Der abmahnende Anwalt kann allerdings nicht ohne Anhaltspunkte einen Anspruch geltend machen, sondern muß entsprechende Beweise zugrunde legen. Der Beweis ist die IP-Adresse. Sie ist praktisch die Telefonnummer im Internet unter der der Rechteverletzer sich die Dateien bei der Tauschbörse herunterlädt bzw. bereitstellt. Insofern hätte es Ihre Freundin ruhig auf einen Prozeß ankommen lassen sollen. Die Gerichte müssen natürlich schon prüfen, ob die IP-Adresse mit dem Telefonanschluß übereinstimmt. Daher kann ich Ihre Aussage, die Gerichte würden bei solchen Ansprüchen immer pauschal davon ausgehen, daß sie berechtigt sind, nicht nachvollziehen. Das Gegenteil ist der Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

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Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
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