
(...) Wichtig ist, dass sie nicht streiken dürfen. Es handelt sich also um Kräfte, für die Sonderregelungen gelten und die in besonderer Weise benötigt werden. Das ist meines Erachtens akzeptabel für die Justiz, die Polizei und die Leitungen der Ministerien, nicht aber für Lehrerinnen und Lehrer, für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. (...)