(...) Stattdessen würde dann von denen, die heute Abgeordneten unterstellen, sich von sachfremden Kriterien leiten zu lassen, unterstellt, dass sie Kontakte mit Interessenvertretern nicht angegeben haben. (...) Lobbyisten sind Interessenvertreter. (...) Kontakte zu Interessenvertretern können Aspekte in die Diskussion einbringen, die zuvor nicht gesehen wurden. (...) Bei öffentlichen Anhörungen zu Anträgen oder Gesetzentwürfen, die die Geschäftsordnung des Bundestages ausdrücklich regelt, werden häufig auch Interessenvertreter als Gehörspersonen benannt. (...) Die Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages trifft bereits eine Reihe von Regelungen zu Interessenvertretern, unter anderem wird bereits ein Lobbyistenregister geführt. (...) Einflussnahme kann auch nicht nur über bezahlte, sondern auch über ehrenamtliche Interessenvertreter erfolgen. (...)