Sehr geehrter Herr Fröhler,
gerne beantworte ich Ihre ergänzende Nachfrage in Bezug auf staatlich genehmigte Gymnasien.
Sehr geehrter Herr Fröhler,
gerne beantworte ich Ihre ergänzende Nachfrage in Bezug auf staatlich genehmigte Gymnasien.
(...) Daher wurde in den vergangenen Jahren der Ausbau schulischer Ganztagsangebote massiv vorangetrieben. (...) November 2013 hierzu eine „Ganztagsgarantie“ ausgesprochen: Bis 2018 soll es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre (wo die Eltern dies möchten) bedarfsgerecht ein Ganztagsangebot geben. (...)
(...) vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort geschrieben habe, kann die Aufgabe der zweiten Staatsangehörigkeit Nachteile mit sich bringen. Dies ist immer dann der Fall, wenn in dem jeweiligen Land bestimmte Rechte die betreffende Staatsangehörigkeit voraussetzen; Beispiele gibt es in folgenden Bereichen: (...)
(...) • Mittels der Schülerzahlen lassen sich in Anwendung der Tabellen des Art. 17 BaySchFG die zuschussfähigen Lehrpersonalstunden errechnen. Diese werden mit den pauschalierten Kosten einer Lehrpersonalstunde multipliziert (als Kosten einer Lehrpersonalstunde gelten bei Gymnasien die Jahresbezüge eines staatlichen Beamten der Besoldungsgruppe A 14 geteilt durch die Zahl 23. (...)
(...) Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene auf eine begrenzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt. Nach langen Verhandlungen hat das Kabinett nun den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen: Die Pflicht, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, soll für diejenigen jungen Menschen entfallen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. (...)
(...) Das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen in Deutschland ist kein striktes Trennungssystem. Es ist vielmehr differenziert und gekennzeichnet durch Religionsfreiheit, durch die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates bei gleichzeitiger Offenheit für die religiösen Belange seiner Bürger, durch die Anerkennung der wertbildenden Bedeutung von Religion, durch die Unabhängigkeit und Freiheit der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und nicht zuletzt durch die aktive Zusammenarbeit mit diesen Gemeinschaften. (...)