Frage an Georg Eisenreich von Joachim B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
wärend der Koalitionsverhandlungen kam im MOMA eine Befragung des Herrn Oppermann hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft, die für die SPD so unwahrscheinlich wichtig erscheint. Herr Oppermann antwortete sehr ausweichend. Ich stellte deshalb meine Frage an Herrn Oppermann, aber Abgeordnetenwatch gab diese Frage nicht weiter, mit der Behauptung, dass meiner Frage rassistische Hintergründe zu vermuten seien. Absoluter Quatsch.
Gestern sah ich Herrn Herrmann bei Anne Will, und gerade diese meine Frage kam zur Sprache, wurde aber auch nicht zufriedenstellend beantwortet. Gestern ging es auch um die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft für Türken hinsichtlich des Staatsbesuches vom türkischen Staatspräsidenten. Auch die teilnehmende türkische Anwältin mit deutschem Pass wollte auf diese Frage eingehen, kam aber wohl nicht richtig durch. Deshalb nochmals die Frage, in der Hoffnung, dass Abgeordnetenwatsch diese nicht wieder torpediert:
Warum sind gerade die Türken so scharf auf diese doppelte Staatsbürgerschaft? Was bringt diese doppelte Staatsbürgerschaft für einen Vorteil?
Ich lebe einen Teil des Jahres in Italien, und habe überlegt, ob ich mich hier in Italien anmelden soll. Das geht hier nach Aussage der Commune nur ganz, oder gar nicht. Ich will aber meine deutsche Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, also geht hier offenbar doppelte Staatsbürgerschaft nicht. Meine italienischen Freunde, die teilweise über 20 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, haben auch nur die italienische Staatsbürgerschaft, obwohl manche auch gerne die doppelte Staatsbürgerschaft gehabt hätten.
Also nochmals ohne rassistischen Hindergrund: worin liegt der tatsächliche Vorteil einer doppelten Staatsbürgerschaft. An der beiseitigen Wahlmöglichkeit kann es wohl nicht liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Bruness
Sehr geehrter Herr Bruness,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen Folgendes mitteilen kann. Nachteile bei Aufgabe einer Staatsangehörigkeit können beispielsweise Einschränkungen bei der Berufsausübung, im Erbfall oder auch beim Erwerb von Immobilien sein.
Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene auf eine begrenzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt. Nach langen Verhandlungen hat das Kabinett nun den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen: Die Pflicht, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, soll für diejenigen jungen Menschen entfallen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Voraussetzung ist, dass sie in ihrer Jugend durch die deutsche Gesellschaft und Kultur mitgeprägt worden sind z.B. dadurch, dass sie in Deutschland sechs Jahre zur Schule gegangen sind oder die Schule bzw. Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, dann müssen sie sich auch weiterhin für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Wenn Sie nähere Informationen zu der geplanten Gesetzesänderung wünschen, rege ich an, dass Sie sich an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL