
(...) Zu Ihrer neuerliche Frage konnte ich über den örtlichen ADFC in Erfahrung bringen, dass man sich beim konkreten Fall der Coppenbrügger Bahnhofstraße mit der Straßenbaubehörde darauf geeinigt hatte, den Radverkehr als gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 STVO) zu führen, um den Radwanderern einen durchgängig geführten Weg anzubieten und ihnen ein mehrmaliges Überqueren der Bundesstraße am Ortseingang (Wechsel Landes- zu Ortsstraße) zu ersparen. (...)