Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Sebastian S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort vom 30.10.2008, die leider überhaupt nicht auf meine Frage eingeht. Vielleicht liegt auch nur ein Mißverständnis vor. Darum frage ich noch einmal ganz konkret: Welche besonderen Ausnahmegründe haben dazu geführt, daß an der Coppenbrügger Bahnhofstraße die Verkehrszeichen 240 StVO am Bürgersteig zwingend aufgestellt werden mussten?
Ich freue mich, daß ich bei Ihnen an ein "Fahrradbüro" gelangt bin. Das macht mich zuversichtlich, daß meine Frage kompetent beantwortet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Siebels
Sehr geehrter Herr Siebels,
Zu Ihrer neuerliche Frage konnte ich über den örtlichen ADFC in Erfahrung bringen, dass man sich beim konkreten Fall der Coppenbrügger Bahnhofstraße mit der Straßenbaubehörde darauf geeinigt hatte, den Radverkehr als gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 STVO) zu führen, um den Radwanderern einen durchgängig geführten Weg anzubieten und ihnen ein mehrmaliges Überqueren der Bundesstraße am Ortseingang (Wechsel Landes- zu Ortsstraße) zu ersparen.
Im Zuge des Baus einer Umgehungsstraße wird bei Fertigstellung dieser die heutige Radwegführung überdacht werden.
MfG
Gabriele Lösekrug-Möller