Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Sebastian S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
kürzlich war ich mit dem Fahrrad unterwegs im schönen Weserbergland. Dabei fiel mir auf, dass es vor allem innerhalb geschlossener Ortschaften viele benutzungspflichtige Radwege gibt, obwohl dies nach der Straßenverkehrsordnung eigentlich die absolute Ausnahme sein soll. Dies betraf nicht nur viele ältere Wege aus der Zeit vor 1997, sondern auch augenscheinliche Neubauten. Als Beispiel möchte ich den Bürgersteig an der Bahnhofstraße in Coppenbrügge anführen. Vielleicht können Sie mir erläutern, wegen welcher konkreten Gefahrenlage für diesen Bürgersteig für Fahrradfahrer - in beiden Richtungen zumal - eine Benutzungspflicht angeordnet wurde? Da der Weg noch recht neu ist, müsste es doch aktuelle Unterlagen (Unfallstatistik) geben, welche die zwingende Notwendigkeit der Benutzungspflicht belegen?
Wie ich vor kurzem gelesen habe, soll in Holzminden vor ein paar Monaten ein Radweg an einer Landesstraße sogar wieder zurückgebaut worden sein, weil es an der Zufahrt zur Umgehungsstraße wohl doch zu häufig gekracht hatte: abbiegende Autofahrer hätten Fahrradfahrer auf dem Radweg reihenweise übersehen und „umgenietet“. Eine Situation, die mir als Viel-Fahrradfahrer leider nur zu vertraut ist. Daraus können Sie vielleicht nachvollziehen, warum ich Radwege lieber meide und auf der Fahrbahn fahre, also dort, wo mich alle anderen Verkehrsteilnehmer sehen können.
Gerade in Anbetracht des Rückbaues des Holzmindener Radwegs möchte ich schon ganz gern wissen, warum ich nun in Coppenbrügge und auch in anderen Städten und Gemeinden des Weserberglandes trotzdem weiter gezwungen werden soll, ‚ausnahmsweise’ auf dem Bürgersteig zu fahren, wo ich von abbiegenden Autofahrern schlechter wahrgenommen werde als auf der Fahrbahn. Vielleicht können Sie für Aufklärung sorgen? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Siebels
Sehr geehrter Herr Siebels,
Ich danke Ihnen für Ihre Frage und kann Ihnen zunächst sagen, sie landet in einem Fahrradbüro. Neben mir fahren auch viele meiner Mitarbeiter fast täglich Rad, in Berlin wie im Wahlkreis.
Somit nehme ich Ihre Frage als Anregung und gehe dem gerne nach. Ich bin selbst Mitglied des ADFC und dem werde ich Ihre Anmerkung auch zuleiten, denn ich kann Ihnen Recht geben, dass Fahrradwege in der Regel besser am Rande der Fahrbahn aufgehoben sind. Allerdings wandelt sich auch unsere Verkehrspolitik, es gibt neue Erkenntnisse und ich kann mich gut erinnern, dass man vor einigen Jahren den von der Fahrbahn getrennt verlaufenden Radweg propagierte und zweifellos erschien der aus Radlersicht auch einladend. Somit ist sicher zu erklären, dass es in meinem Wahlkreis verschiede Typen von Radwegen gibt. Eine Neuanlage eines Weges würde ich aber einem Umbau eines vorhandenen vorziehen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern. Bei neuen Wegen setze ich mich gerne für solche ein, bei denen die Sicherheit des Radlers selbstverständlich an erster Stelle steht.
Gabriele Lösekrug-Möller