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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Erika L. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Erika L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
bitte erklären Sie mir, einer alleinstehenden Rentnerin mit Minirente, die wegen veralteten Berechnungen und neu reformierten Bestimmungen in der Sozialhilfe keinen Anspruch auf staatliche Beihilfe hat, warum ein Herr Seehofer für mich und andere Betroffene entscheidet, dass der Sozialfond der EU nicht beansprucht wird (soweit ich informiert bin, seit 1989). Gibt es außer für mich und andere Betroffene noch andere, mir nicht bekannte, nachteilige Konsequenzen?
Welche Programme zur Bekämpfung der wachsenden Armut hat Herr Seehofer vorzuweisen, wenn er die jedem EU zugehörigem Land zustehenden Hilfen ablehnt?
Bitte verzeihen Sie mir, wenn ich Ihnen diese Frage stelle, ich hoffe aber, Sie können mir und anderen Betroffenen verständlich erklären, warum es diese Entscheidung gibt. Die Erklärung von Herrn Seehofer habe ich als Betroffene nicht verstanden.
Mit freundlichem Gruß
Erika Lond

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Sehr geehrte Frau Lond,

Ich danke für Ihre Mail und kann nur versuchen, die Fragen, die Sie eigentlich an Herrn Seehofer gestellt haben, Ihnen besser als er zu beantworten, damit Sie nun Nutzen daraus ziehen können.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, warum hat der Gesetzgeber diese Grundsicherung eingeführt?
Mit der Einführung wollte er gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können.

Der Gesetzgeber verspricht sich von der neuen Leistung vor allem, dass die sogenannte "verschämte Altersarmut" zurückgeht, das heißt, dass die Personen eine angemessene Leistung erhalten, die bisher aus verschiedenen Gründen keine Sozialhilfe in Anspruch genommen haben.

Wo kann ich Grundsicherungsleistungen beantragen? Die Grundsicherung wird von den Sozialämtern bewilligt und geleistet. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind für die Leistungsbewilligung und -gewährung nicht zuständig. Sie sind aber gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die Leistungsvoraussetzungen und das Verfahren zu informieren und Anträge auf Grundsicherung entgegenzunehmen und an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. Der Antrag auf Grundsicherung muss bei dem örtlichen Sozialamt gestellt werden.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen. Der Rentenversicherungsträger kann über den Antrag aber nicht entscheiden, sondern ihn nur an das zuständige Sozialamt weiterleiten.

Sofern Sie nur eine kleine Rente beziehen, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger zusammen mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular auf Grundsicherungsleistungen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auch einen Anspruch haben, denn Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihren Unterhaltsbedarf nicht feststellen und hat keine Angaben über die Höhe des anzurechnenden Einkommens oder Vermögens. Sofern Sie nicht bereits einen Antrag erhalten haben, fordern Sie den Antrag bitte bei Ihrem Sozialamt an.

Denken Sie bitte daran: Eine Leistung kann frühestens ab Antragstellung erfolgen, nicht rückwirkend!

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lösekrug-Möller

Zum EU-Sozialfond habe ich Ihnen folgend noch Informationen aus dem Pressearchiv des Deutschen Bundestags zusammengestellt. "Die EU-Kommission hat 2006 den gültigen EU-Sozialfond beschlossen, der die Folgen des Strukturwandels für die Arbeitnehmer in Europa mit jährlich bis zu 500 Mill. Euro abzufedern. Mit dem Geld sollen pro Jahr bis zu 50 000 entlassene Beschäftigte bei der Stellensuche, der Umschulung und der Aufnahme eine selbstständigen Tätigkeit unterstützt werden. Älteren Arbeitnehmern ab 50 Jahre sollen zudem Lohnkostenzuschüsse helfen, wieder einen Job zu finden.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte damals, der Fonds solle beweisen, dass sich die EU um die einzelnen Arbeitnehmer kümmere und nicht nur einseitig für die Öffnung der europäischen Märkte eintrete. Er sei ein Akt der Solidarität, da alle EU-Staaten gleichermaßen von den Folgen des weltweiten Wettbewerbs betroffen seien. Die zusätzlichen Finanzhilfen aus Brüssel sollten die Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten ergänzen, aber nicht ersetzen.

Der Fonds, der 2007 startete und aus EU-Haushaltsmitteln finanziert wird, die bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahrs nicht abgerufen werden. Bisher wurde dieses Geld an die Mitgliedstaaten zurücküberwiesen. Zwar haben die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel im Dezember auf Barrosos ausdrücklichem Wunsch dem Globalisierungsfonds zugestimmt.

Die Hilfen aus dem neuen Fonds werden von der EU-Kommission an mehrere Bedingungen geknüpft. So müssen die Entlassungen die Folgen "weitgehender Veränderungen im Welthandelsgefüge" sein. Dies ist laut der entsprechenden EU-Verordnung dann der Fall, wenn in einer Branche die Importe aus Drittstaaten in die EU massiv steigen und europäische Firmen deshalb Marktanteile verlieren. Auch greift der Fonds erst dann, wenn bei einem Unternehmen und seinen Zulieferern mindestens 1 000 Arbeitsplätze verloren gehen.