Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Holger A. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Gabriele,
ich habe ein Anliegen bezüglich Rürup-/Basis-Rente.
Neben meinem Anstellungsverhältnis bin ich auch noch in der Medienbranche selbständig. Vielleicht werde ich in Zukunft auch wieder komplett selbständig. Als fast 30-jähriger möchte ich nun langsam zusätzlich zur gesetzlichen Rente mit staatlicher Unterstützung vorsorgen. Da bietet sich in meinem Fall die Basisrente an.
Ein Problem habe ich damit allerdings: eine Hinterbliebenenversicherung kann aus rechtlichen Gründen derzeit nur zugunsten einer Ehefrau abgeschlossen werden.
Ich glaube, dass hier die Gesetzgebung an der gesellschaftlichen Realität vorbeigeht. Mit der Anerkennung und stärkeren Gewichtung von Lebenspartnerschaften haben wir einen ersten Schritt getan.
Über eine Berücksichtigung von Lebenspartnerschaften bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Rürup-Rente würde ich mich sehr freuen. Nicht jeder möchte in meinem Alter gleich heiraten, aber dennoch seine liebsten absichern. Ich fühle mich derzeit gehindert eine entsprechende Rente abzuschließen.
Meine Fragen:
- Ist eine Anpassung an die (in meinen Augen) gesellschaftlichen Realitäten in den nächsten Monaten geplant?
- Welche Argumente sprechen aus gesellschaftlicher Sicht dafür oder dagegen?
- Ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 01.04.2008 (C-267/06) nicht schon eine erste Aufforderung an den Gesetztgeber für eine höhere Gleichberechtigung und Gerechtigkeit zu sorgen?
- Was kann ich als SPD-Mitglied und als Bürger tun, um eine Veränderung zu erreichen; gibt es bereits Initiativen/Anträge?
Grüße
Holger
Sehr geehrter Herr Ahrens,
Vielen Dank für Ihren umfangreichen und berechtigten Fragekatalog.
Rentenpolitisch ist es natürlich möglich, auch eine Hinterbliebenenversicherung abzuschließen, in denen der Lebenspartner der Begünstigte ist. Allerdings ist die weitestgehende rechtliche Harmonisierung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaft im Steuerrecht noch nicht vollzogen. Somit haben Sie recht, dass es bei der Rürup-Rente keine Möglichkeit jenseits der klassischen Begünstigung eines Ehepartners für Sie gibt.
Es gibt, seit die "eingetragenen Lebenspartnerschaften" (ELP) gesetzlich verankert wurden, diverse Bestrebungen, die Regelungen auf weitere Rechtsgebiete auszudehnen. Und das ist gut so. So gibt es nun auch Regelungen für die Übertragung von Ansprüchen bei Betriebsrenten.
Gerade wird auch bei der Abstimmung über das zukünftige Erbschaftssteuerrecht auch ein solcher Passus formuliert. Dieser sieht vor, dass bei ELP nicht die Steuerklasse I zur Anwendung kommt (nahe Angehörige) sondern die Steuerklasse III, allerdings mit den Freibeträgen der SK I. Praktisch sind beide SK somit angeglichen.
Im Bundesfinanzministerium konnte ich erfahren, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich wird, die steuerliche Gleichstellung finanzpolitisch umzusetzen. Unter der Rot-Grünen Bundesregierung gab es kurz vor der Neuwahlankündigung im Mai 2005 eine Initiative zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Doch fiel diese Initiative der sogenannten Diskontinuität anheim und wurde unter der Großen Koalition leider nicht mehr aufgegriffen.
Ich werde aber Ihre Initiative nutzen und in die Arbeit der AG Finanzen meiner Fraktion hineintragen, um auch eine steuerliche Angleichung zu erwirken. Für Ihre berechtigte Anregung danke ich Ihnen.
Um Sie auf den aktuellen Stand der Politik in diesem Feld zu bringen, schicke ich ihnen die Bundestagsdrucksache 16/10432 "Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften".
Es grüßt Sie
Gabriele Lösekrug-Möller