
(...) Für solche Fälle – gerade auch in Verbindung mit langjährigen Berufsjahren, die bei gesundheitlich stärker belastenden Tätigkeiten häufig anzutreffen sind – existieren trotz der grundsätzlichen Regelaltersrente von 67 Jahren verschiedene Regelungen, die einen früheren Renteneintritt (ohne Rentenabschläge) ermöglichen. (...)