Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Günther P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten TagFrau Hiller-Ohm,
ich wende mich an Sie als Mitglied des Ausschusses Arbeit und Soziales mit folgenden Fragen:
1. Herr Minister Gloss ist vor auf eigenen Antrag von Bundespräsidenten als Bundesminster entlassen worden. Jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsvertrag auflöst, bekommt von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrfrist von 3 Moanten verordnet. Welche Bezüge erhält Herr Gloss als Minister und wann setzen seine Ruhebezüge als Minister ein?
2. Warum werden die sog. 1€-Jobber in der Arbeitslosenstatistik nicht geführt obleich sie arbeitslos sind?
Mit freundlichen Grüßen vom Wittensee
Günther Plate
Sehr geehrter Herr Plate,
vielen Dank für Schreiben.
Ihre erste Frage zielt auf die Bezüge des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Glos. Herr Glos wurde am 10.02.2009 aus seinem Amt entlassen. Er erhielt als Minister Bezüge über mehr als 7.000 Euro monatlich (Stufe 3). Die Einkünfte sind gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags so zu veröffentlichen. In seiner Zeit als Minister hat er sich keine Ruhebezüge erworben – dazu wäre eine ganze Legislaturperiode nötig gewesen.
In Ihrer zweiten Frage sprechen Sie sog. Ein-Euro-Jobber/innen an, die nicht in der Erwerbslosenstatistik geführt werden. Dies ist deshalb der Fall, da die Arbeiten kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründen. Teilnehmer/innen an solchen Zusatzjobs erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Entschädigung für Mehraufwendungen.
Mit besten Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm, MdB | SPD-Bundestagsfraktion