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Franziska Brantner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans-Ulrich S. •

War Ihnen und Ihrer Fraktion die Folgen der Asylgesetzänderung vom 21.2.2024 mit Wirkung zum 27.02.2024 bewusst, durch den Sie Rechte auf Rechtschutz von Asylbewerbern massiv einschränken?

Sehr geehrte Frau Brantner,

mit Bestürzung habe ich von der letzten Reform des Asylgesetzes erfahren, wonach Asylbewerbern bei drohender Abschiebung die Möglichkeit genommen wurde, die Entscheidung des VG beim zuständigen OVG anzugreifen.
Dies ist in allen verwaltungsrechtlichen Verfahren gegeben und wurde jetzt nur im Asylrecht verwehrt.
Ich habe einen solchen Schritt nicht von einer Regierung erwartet, an dem die Grünen beteiligt sind.
Da Sie "meine" Abgeordnete im Wahlkreis sind, würde ich gerne von Ihnen wissen, warum dies geschehen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Bedenken gut nachvollziehen und möchte daher noch kurz darlegen, wie es zu dieser Änderung kam.

Diese Änderung bezieht sich auf die Rechtsprechung des VGH Hessen, der bereits nach jetziger Rechtslage die entsprechende Einschränkung des Rechtswegs als gegeben ansieht. Demgegenüber ändert die Neufassung also nichts.

Ein Gesetz aus grüner Feder hätte zweifellos anders ausgesehen. Wir haben in den Verhandlungen Kompromissbereitschaft bewiesen, auch wenn wir damit schwierige Entscheidungen treffen mussten. Für uns Grüne liegt hinsichtlich ausreisepflichtiger Personen der Fokus vor allem auf der freiwilligen Ausreise. Wenn Rückführungen notwendig sind, müssen sie rechtsstaatlich durchgeführt werden. Das gilt gerade auch bei freiheitsentziehenden Maßnahmen. Hier haben wir in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen beim Rechtsschutz erreicht, ebenso für Familien mit Minderjährigen. Mit der Pflichtbeiordnung bei Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft haben wir einen großen Erfolg erzielt. Dass in Zukunft jeder Mensch in einer solchen Situation eine fachlich fundierte rechtliche Beratung an die Seite gestellt bekommt, ist ein essenzieller Schritt zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren. Außerdem konnten wir erreichen, dass eine Kriminalisierung der Seenotrettung ausgeschlossen wird.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Erläuterungen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

Franziska Brantner

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