Portrait von Franz Thönnes
Antwort von Franz Thönnes
SPD
• 20.05.2008

(...) Die neun schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten hatten beschlossen, der geplanten Erhöhung der Abgeordnetenbezüge bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag nicht zu zustimmen. Inzwischen haben - wie Sie der Medienberichterstattung entnehmen konnten - die Spitzen der Koalitionsfraktionen beschlossen, die anstehende Diätenerhöhung von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu nehmen und vorgeschlagen, weitere Diätenanpassungen in die nächste Legislaturperiode zu vertagen. (...)

Portrait von Franz Thönnes
Antwort von Franz Thönnes
SPD
• 28.05.2008

(...) Würde man dieses System abschaffen, würden die Beschäftigten in den neuen Ländern wegen der noch immer durchschnittlich niedrigeren Löhne in Zukunft weniger Entgelt­punkte als bisher erwerben können. Zwar würde die jetzige Rentnergeneration ab sofort gleich hohe Renten wie Versicherte mit vergleichbaren Westbiografien erhalten, künftigen Rentnergenerationen in den neuen Ländern würde jedoch trotz eines einheitlichen aktu­ellen Rentenwerts die Chance auf gleich hohe Renten im Alter genommen. (...)

Frage von Jürgen H. • 27.03.2008
Portrait von Franz Thönnes
Antwort von Franz Thönnes
SPD
• 28.05.2008

(...) Diese Auffas­sung teile ich nicht, denn dabei wird übersehen, dass für die Anwendung der einschlägi­gen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Staatsange­hörigkeit ohne Bedeutung ist. So stellt die für die Anerkennung von Beitragszeiten im Ge­biet der ehemaligen DDR (und im Gebiet des Saarlands vor dessen Beitritt zur Bundes­republik Deutschland) maßgebende Regelung in § 248 Abs. 3 SGB VI grundsätzlich nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, sondern darauf, dass Beiträge im Herkunftsgebiet zu ei­nem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den „vor Inkrafttreten von Bun­desrecht geltenden Rechtsvorschriften“ gezahlt worden sind. (...)

Portrait von Franz Thönnes
Antwort von Franz Thönnes
SPD
• 13.05.2008

(...) Ihre Kritik an Zusatzrenten für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicher­heit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) und andere staatsnahe Personen beruht möglicherweise auf der irrtümlichen Annahme, dass diesen neben der Rente aus der ge­setzlichen Rentenversicherung eigenständige Zusatz- und Sonderversorgungsleistungen gezahlt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, die Ansprüche und Anwartschaften der ehemals in der DDR Zusatz- und Sonderversorgten sind in die gesetzliche Rentenversi­cherung überführt worden und aus den in der DDR gemachten Versorgungszusagen kön­nen neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine eigenständigen Versorgungsleistungen beansprucht werden. (...)

E-Mail-Adresse