Sehr geehrter Herr Freytag,
vielen Dank für Ihre Frage die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Sehr geehrter Herr Freytag,
vielen Dank für Ihre Frage die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
(...) Auch die Kosten können kein Argument für eine Verkleinerung sein. Die Gesamtkosten des Deutschen Bundestages sind für das Jahr 2008 mit 628,54 Millionen Euro veranschlagt. Auf die Bevölkerung Deutschlands (ca. (...)
(...) Die neun schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten hatten beschlossen, der geplanten Erhöhung der Abgeordnetenbezüge bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag nicht zu zustimmen. Inzwischen haben - wie Sie der Medienberichterstattung entnehmen konnten - die Spitzen der Koalitionsfraktionen beschlossen, die anstehende Diätenerhöhung von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu nehmen und vorgeschlagen, weitere Diätenanpassungen in die nächste Legislaturperiode zu vertagen. (...)
(...) Würde man dieses System abschaffen, würden die Beschäftigten in den neuen Ländern wegen der noch immer durchschnittlich niedrigeren Löhne in Zukunft weniger Entgeltpunkte als bisher erwerben können. Zwar würde die jetzige Rentnergeneration ab sofort gleich hohe Renten wie Versicherte mit vergleichbaren Westbiografien erhalten, künftigen Rentnergenerationen in den neuen Ländern würde jedoch trotz eines einheitlichen aktuellen Rentenwerts die Chance auf gleich hohe Renten im Alter genommen. (...)
(...) Diese Auffassung teile ich nicht, denn dabei wird übersehen, dass für die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung ist. So stellt die für die Anerkennung von Beitragszeiten im Gebiet der ehemaligen DDR (und im Gebiet des Saarlands vor dessen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland) maßgebende Regelung in § 248 Abs. 3 SGB VI grundsätzlich nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, sondern darauf, dass Beiträge im Herkunftsgebiet zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den „vor Inkrafttreten von Bundesrecht geltenden Rechtsvorschriften“ gezahlt worden sind. (...)
(...) Ihre Kritik an Zusatzrenten für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) und andere staatsnahe Personen beruht möglicherweise auf der irrtümlichen Annahme, dass diesen neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eigenständige Zusatz- und Sonderversorgungsleistungen gezahlt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, die Ansprüche und Anwartschaften der ehemals in der DDR Zusatz- und Sonderversorgten sind in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden und aus den in der DDR gemachten Versorgungszusagen können neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine eigenständigen Versorgungsleistungen beansprucht werden. (...)