
(...) Im Fall von Frau Koch-Mehrin steht das Urteil des zuständigen Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät der Universität ja noch nicht fest. Sollte es zu einer Aberkennung des Doktortitels kommen, haben Sie und jeder mit Ihnen natürlich alle Möglichkeiten, sich "dagegen auszusprechen", dass Frau Koch-Mehrin ihr Amt behält. Vor Ablauf der Wahlperiode können Abgeordnete ihr Mandat generell jedoch nur durch eigenen Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren. (...)