
(...) Das bundesdeutsche Strafrecht verfügt mit dem möglichen Strafrahmen und der lebenslangen Sicherungsverwahrung über Möglichkeiten, die Täter nach rechtsstaatlichen Kriterien zu bestrafen. Eine Verschärfung des Strafrechtes betrachte ich als nicht notwendig an und bewerte derartige Forderungen als Populismus, der versucht, die zu recht hohe Sensibilität und Betroffenheit für eine generelle Verschärfung des Strafrechtes zu missbrauchen. (...)