Frage an Frank Kuschel von Max M. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo Herr Kuschel,
Mit fehlenden Mitteln in den Kommunen gibt es immer weniger gesicherte öffentliche Badeanstalten. So wird oft an Teichen und Stauseen gebadet, wo dann die Unfallgefahr sehr hoch ist.
Sollte an Thüringer Schulen nicht jedes Kind schwimmen lernen?
Sollten die Schulträger, dann nicht auch mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden um das Schulschwimmen für jedes Kind finanzieren zu können?
Würden die öffentlichen Schwimmbäder in Thüringen für die Umsetzung dieses Zieles ausreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Max Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
in Ihrer Frage sprechen Sie zurecht ein Problem an, das eigentlich schon längst gelöst sein müsste. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass jedes Kind im Schulalter das Schwimmen erlernt. In den Lernplänen ist das Schulschwimmen eigentlich auch enthalten. Jedoch wird diese Vorgabe dadurch relativiert, dass bei fehlenden Kapazitäten das Schulschwimmen nicht zwingend im Stundenplan verwirklicht werden muss. Auf Grund der Schuljahrorganisation und der witterungsbedingten begrenzten Nutzungsdauer von Freibädern, müssen die Schulen meist Schwimmhallenkapazitäten zur Verfügung haben, um den Schwimmunterricht durchführen zu können.
Die Schwimmbäderstudie des Landes macht jedoch deutlich, dass es in Thüringen noch erhebliche Defizite bei Hallenschwimmbädern gibt. Im Wartburgkreis fehlen beispielsweise noch rund 1.000 Quadratmeter Wasserfläche in Schwimmhallen. Dies entspricht zwei Hallenbädern. In anderen Landkreisen ist die Situation vergleichbar. Leider hat das Land in den vergangenen Jahren lieber Spaßbäder finanziell gefördert, anstatt die notwendigen Hallenschwimmbäderkapazitäten gemeinsam mit den Kommunen zu schaffen. In den nächsten Jahren muss diese Kapazitätslücke zwingend geschlossen werden. Die Kommunen sind hier durchaus bereit, die nötigen Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Das Beispiel Hildburghausen zeigt das. Ohne Landesförderung können aber die Kommunen diese Investitionen nicht schultern. Zudem muss die Frage der laufenden Betriebskosten geklärt werden. Hallenschwimmbäder können nie kostendeckend betrieben werden, außer die Eintrittspreise wären astronomisch hoch (was jedoch auch wieder weniger Nutzer zur Folge hätte). Deshalb müssen die Schulträger (Landkreise, kreisfreie Städte) aus dem Schuletat die anteiligen Betriebskosten für den Schwimmunterricht in den Hallenbädern tragen. Da stellen sich aber auch finanzielle Probleme. Die Schuletats sind jetzt schon sehr begrenzt. Deshalb muss hier der Schullastenausgleich des Landes erhöht werden. DIE LINKE fordert hier eine Aufstockung der Bildungsausgaben um 100 Millionen EUR pro Jahr (Umschichtungen im Landeshaushalt, der zur Zeit 9,3 Milliarden EUR umfasst). Unter diesen Voraussetzungen wäre auch der Schwimmunterricht finanzierbar. Müssten dann „nur“ noch die Hallenkapazitäten geschaffen werden. Diese reichen zur Zeit nicht aus. Wenn das Land hier jedoch seine Förderpolitik neu gestaltet, wäre das Problem innerhalb von fünf Jahren lösbar.
Mit freundlichem Gruß,
Frank Kuschel