
(...) ich halte es für sehr bedenklich, dass in Thüringen nicht jedes Gemeinderatesmitglied (trifft auch für Kreistagsmitglieder zu) ein Akteneinsichtsrecht besitzt. Da stellt sich die Frage, wie das einzelne Gemeinderatsmitglied sein Mandat richtig wahrnehmen soll, wozu auch die Kontrolle der Beschlusserfüllung durch die Verwaltung gehört. (...)