Frage an Frank Kuschel von Katja G. bezüglich Familie
Hallo Herr Kuschel,
Wie stehen Sie zur momentanen Umgangsweise der deutschen Justiz mit Kinderschändern bzw. -mördern? Besteht hier Ihrer Meinung nach Änderungsbedarf?
Mit freundlichen Grüßen
Katja Giese
Sehr geehrte Frau Giese
der sexuelle Missbrauch von Kindern stellt unzweifelhaft eines der schlimmsten Vergehen dar, das ein Mensch begehen kann. Das bundesdeutsche Strafrecht verfügt mit dem möglichen Strafrahmen und der lebenslangen Sicherungsverwahrung über Möglichkeiten, die Täter nach rechtsstaatlichen Kriterien zu bestrafen. Eine Verschärfung des Strafrechtes betrachte ich als nicht notwendig an und bewerte derartige Forderungen als Populismus, der versucht, die zu recht hohe Sensibilität und Betroffenheit für eine generelle Verschärfung des Strafrechtes zu missbrauchen.
Bei aller Abscheu für ein derartiges Verbrechen darf aber auch nicht vergessen werden, dass die Täter oftmals psychisch erkrankt sind. Ein Rechtsstaat darf dies nicht ausklammern und darf die Therapierbarkeit derartiger Erkrankungen nicht von vornherein ausschließen, sondern muss sie als Ziel, bspw. als Bestandteil der Strafhaft, verfolgen. Hierbei muss überprüft werden, ob die personellen und strukturellen Voraussetzungen im Justizbereich ausreichend zur Verfügung stehen.
Prinzipiell ist eine sachliche Diskussion über geeignete Konzepte zum künftigen therapeutischen Umgang und ggf. notwendigen Änderungen bei den Regelungen zur Sicherheitsverwahrung unter Einbeziehung der Opferverbände zu begrüßen. Die durch mich wahrgenommene mediale Effekthascherei geht m. E. aber meist über die Informationspflicht hinaus, auf die die Menschen natürlich ein Anrecht haben.
Mit freundlichem Gruß
Frank Kuschel