Frage von Daniel R. • 04.07.2024

Antwort ausstehend von Florian Toncar FDP
Toncar; DBTG
Paragraph 19 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) legt fest, inwiefern das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an Außenprüfungen mitwirken kann in den Fällen, in denen die Steuerverwaltungskompetenz den Ländern obliegt.
Ich setze mich in verschiedenen Gesprächen weiterhin dafür ein, dass wir eine Lösung für das Problem finden
Für diese Prüfungen sind die Finanzbehörden der Bundesländer zuständig. Nur diese können daher Fragen zu den Gründen für die Durchführung steuerlicher Außenprüfungen beantworten.