Frage von Ulrich K. • 03.02.2025

Antwort ausstehend von Florian Toncar FDP
Toncar; DBTG
Ich werde mich aber dafür einsetzen, dass wir den Gesetzentwurf in der neuen Wahlperiode wieder aufgreifen und dann zügig verabschieden. Er muss dann das parlamentarische Verfahren zwar neu durchlaufen, auf den Vorarbeiten aus dieser Wahlperiode können wir aber natürlich aufbauen.
Die Regelbedarfsätze sollen so bemessen sein, dass das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet wird. Das muss in letzter Konsequenz auch bedeuten, dass es Korrekturen nach unten geben kann, wenn die entsprechenden Bedarf überschätzt wurden.
Da Bundeskanzler Scholz die Koalition ja nun beendet hat, ist leider davon auszugehen, dass diese Reform in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden kann