Weitere Fragen an Florian Toncar
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Mit dem Wachstumschancengesetz haben wir außerdem die Freigrenze des § 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG von 5000 auf 10 000 Euro verdoppelt, so dass nun in weniger Fällen als bisher Freistellungsbescheinigungen für Lizenzzahlungen ausgestellt werden müssen.
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Der Großteil der Abweichungen erklärt sich aus der sogenannten „Schätzabweichung“, also insbesondere einer verschlechterten Prognose für das Wirtschaftswachstum. Im laufenden Jahr 2024 macht diese Schätzabweichung 10,1 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen aus als im November letzten Jahres prognostiziert, im kommenden Jahr beläuft sich diese Abweichung auf 15,5 Milliarden Euro.
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Die von Ihnen angesprochene Verlustverrechnungsbeschränkung, welche die Große Koalition eingeführt hat, wollen wir Freie Demokraten ebenfalls abschaffen. Darauf drängen wir in der Koalition, es gibt dazu jedoch noch keine Einigung.