Sehr geehrter Herr Toncar, das BFH-Urteil(AdV) zur betragsmäßigen Verlustverrechnung ist da. Kann man damit rechnen, dass zu viel abgeführte Steuern nun vom FA rückerstattet werden? Wie geht's weiter?
Weitere Fragen an Florian Toncar
Ich werde mich aber dafür einsetzen, dass wir den Gesetzentwurf in der neuen Wahlperiode wieder aufgreifen und dann zügig verabschieden. Er muss dann das parlamentarische Verfahren zwar neu durchlaufen, auf den Vorarbeiten aus dieser Wahlperiode können wir aber natürlich aufbauen.
Die Regelbedarfsätze sollen so bemessen sein, dass das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet wird. Das muss in letzter Konsequenz auch bedeuten, dass es Korrekturen nach unten geben kann, wenn die entsprechenden Bedarf überschätzt wurden.
Da Bundeskanzler Scholz die Koalition ja nun beendet hat, ist leider davon auszugehen, dass diese Reform in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden kann
Die politischen Prioritäten müssen meines Erachtens darin liegen, die Ursachen der Unsicherheit und Unzufriedenheit, welche die AfD instrumentalisiert, anzugehen und zu lösen, was etwa die Kontrolle der Migrationsströme oder die wirtschaftlichen Probleme Deutschlands betrifft