Frage von Andreas H. • 27.06.2023
Antwort von Filiz Polat Bündnis 90/Die Grünen • 10.07.2023
Wir setzen uns aktiv dafür ein, diese Veränderung rasch umzusetzen, um den Familiennachzug flexibler und unkomplizierter zu gestalten.
Wir setzen uns aktiv dafür ein, diese Veränderung rasch umzusetzen, um den Familiennachzug flexibler und unkomplizierter zu gestalten.
Ich werde Ihre Anregungen gerne an meine fachpolitischen Kolleg*innen mit Bitte um Berücksichtigung weitergeben und bin zuversichtlich, dass sich zeitnah etwas ändert.
Es ist gut möglich, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht im Januar in Kraft tritt.
Die Bundesregierung und nicht der Bundestag wird den Gesetzesentwurf voraussichtlich einbringen.
Die Zulassung der Mehrstaatigkeit funktioniert, wie Sie es richtig annehmen, "in beide Richtung".
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.