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Filiz Polat
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Frage von Peter J. •

Aber den Antrag auf Einleitung des Verfahren muss doch der Bundestag, der Bundesrat o. die Bundesregierung stellen. Also wann wird der Bundestag diesen Antrag stellen?

Beobachtet worden ist doch schon lange genug.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen gerne weitere Informationen zum Ablauf des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene geben.

Es ist richtig, dass Bundesgesetzgebungsverfahren vom Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierung eingeleitet werden können. Dieses sogenannte "Initiativrecht" ermöglicht es ihnen, Gesetzesentwürfe einzubringen.

Momentan befinden wir uns in folgender Phase: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern wurde veröffentlicht und den Bundesländern sowie Verbänden zur Stellungnahme zugesandt. Darüber hinaus fand im Bundestag eine Aussprache zum Gesetzesentwurf in einer Aktuellen Stunde statt. Bevor der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht wird, wird das Kabinett noch abschließend darüber beraten. Da es sich um einen Gesetzesentwurf eines Ministeriums handelt, ist davon auszugehen, dass das Kabinett den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen wird. Anschließend folgen die erste Lesung und das weitere Verfahren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Filiz Polat

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