Wann können Deutsche/r ihre im Ausland lebende Ehepartner/in ohne Vorlage eines Sprachnachweises endlich nach Deutschland holen?
Sehr geehrte Frau Polat,
wann können u.a.Deutsche ihre im Ausland lebende Ehepartner/in ohne Vorlage eines Sprachnachweises endlich nach DE holen?
Zahlreiche Betroffene berichten, dass sie ggü. anderen EU-Bürgern, Inhabern der blauen Karten EU, Hochqualifizierte etc. und nunmehr auch ausländ. Fachkräften bzgl. der Vorlage des Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug schlechter gestellt werden, als das von ihren Ehepartnern in Gegensatz zu den letztgenannten Gruppen weiterhin die Vorlage des Sprachnachweises verlangt wird.
Antragsverfahren auf Familienzusammenführung werden nach erheblichen Wartezeiten (einen Termin in der Botschaft zu bekommen dauert teilweise über 12 Monate) abgelehnt und die Ehepartner müssen weiter getrennt leben, über Jahre. Dies stellt mE einen nicht haltbaren Zustand dar.
Können Sie einschätzen, wann mit der Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegatten zu rechnen ist? (Für Absprache mit Botschaft erforderlich)
MfG
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr H.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Uns als Ampelkoalition liegt der erleichterte Familiennachzug von Nicht-EU-Bürger*innen sehr am Herzen. Aus diesem Grund haben wir uns im Koalitionsvertrag auch vehement dafür eingesetzt, die Benachteiligung inländischer Angehöriger hinsichtlich des erforderlichen Sprachnachweises, der, wie sie richtig feststellen von EU-Bürger*innen nicht verlangt wird, baldmöglichst zu beenden. Wir setzen uns aktiv dafür ein, diese Veränderung rasch umzusetzen, um den Familiennachzug flexibler und unkomplizierter zu gestalten.
Die ersten Schritte sind bereits getan: Durch eine Neuregelung im Chancenaufenthaltsrecht wird es unter anderem Ehepartner*innen von Fachkräften leichter gemacht, einen Aufenthaltstitel zu erwerben, da keine Deutschkenntnisse vor der Einreise mehr verlangt werden.
Auch Fachkräfte aus dem Ausland haben sich in der Vergangenheit häufig gegen Deutschland entschieden, weil sie ihre Familie nicht direkt mitbringen durften oder weil es so gut wie keine Chance gab, etwa Patner*innen nachzuholen. Daher haben wir im Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, die Hürden für den Familienmit- und -nachzug zu senken. Ähnliches haben wir im Rahmen des zweiten Migrationspaketes geplant: Wir wollen den Sprachnachweis für alle Ehepartner*innen vor Einreise abschaffen, sodass dann der Nachweis erst hier im Inland unverzüglich nachgeholt werden muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.
Freundliche Grüße
Filiz Polat