Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits 2019 einen Antrag eingebracht, in dem sie fordert, die Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich zu reformieren
Trotzdem sehen wir die Arbeit des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg hier nicht wirklich ausreichend gewürdigt.
Als Grüne sind wir sehr bemüht, ein transparentes Verfahren durchzuführen. 2021 gab es zum ersten Mal ein Interessenkundgebungsverfahren für die Bestellung der Stelle des/der Datenschutzbeauftragten.
Um es gleich vorwegzunehmen: ja, ich bin für ein AfD-Verbot und unterstütze einen Antrag diese Partei vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen.
Der Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist sehr bewusst, welche Auswirkungen das „Herrenberg-Urteil“ auf die freischaffenden Künstler*innen haben kann.
Unterlagen finden Sie im Transparenzportal und in der Parlamentsdatenbank, Kosten für die bisherigen Gutachten sind nicht in den 120 Millionen Euro enthalten