Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?
Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.
Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

Sehr geehrter Herr W.,
Sie haben völlig recht: Werbemonitore verbrauchen nicht nur viel Energie, sondern beeinträchtigen oft auch die Sicht und können ablenkend wirken. Ästhetisch fügen sie sich zudem selten harmonisch ins Stadtbild ein. Dennoch gibt es gute Gründe, warum wir ein pauschales Verbot nicht befürworten:
Zum einen zeigen die Monitore nicht nur kommerzielle Werbung, sondern auch kulturelle Inhalte und Veranstaltungshinweise, die es sonst schwer hätten, ein breites Publikum zu erreichen. Zudem dienen sie im Katastrophenfall als wichtige Informationsquelle, da sich Mitteilungen digital schnell und flexibel anpassen lassen. An Bushaltestellen übernehmen die beleuchteten Werbeflächen zudem eine Doppelfunktion, indem sie als Lichtquelle dienen – so kann auf zusätzliche Straßenlaternen verzichtet werden. Dies erschwert auch die Einschätzung des tatsächlichen Ausmaßes von Lichtverschmutzung, da andernfalls alternative Beleuchtungsmaßnahmen erforderlich wären.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Vermietung der Werbeflächen sinnvoll. Die Werbetreibenden tragen die Verantwortung für die Instandhaltung der Haltestellen, was der Stadt Verwaltungsaufwand und Kosten erspart. Die aus den Werbeverträgen erzielten Einnahmen fließen direkt in städtische Projekte, etwa zur Förderung der Mobilitätswende. Ein Verzicht auf diese Mittel würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, die aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zum Nutzen eines Verbots stehen.
Darüber hinaus ist die rechtliche Lage komplex. Der Hamburger Senat hat bereits prüfen lassen, ob ein Verbot von Werbemonitoren auf öffentlichem Grund verfassungskonform wäre. Das Ergebnis war zurückhaltend, da ein solches Verbot die wirtschaftliche Grundlage der betroffenen Unternehmen erheblich beeinträchtigen und somit mit deren Grundrechten kollidieren könnte.
Statt uns auf langwierige und unsichere Rechtsstreitigkeiten einzulassen, setzen wir auf eine gezielte Reduzierung der Werbeeinflüsse im öffentlichen Raum. Konkret bedeutet das:
- Vermeidung freistehender Werbeanlagen, um Sichtbehinderungen zu minimieren
- Förderung von E-Reader-Technologien als energiesparende Alternative
- Reduzierung der Frequenz von Anzeigenwechseln sowie der Anzahl von Bewegtbildern und Videos, um die visuelle Belastung zu verringern
- Senkung des Energieverbrauchs durch effizientere Technik
So schaffen wir eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen, städtischer Ästhetik und Nachhaltigkeit.
Freundliche Grüße
E. Botzenhart