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Eva Botzenhart
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Peter A. •

Wie bewerten die Grünen Hamburg, dass aktive Abgeordnete als Lobbyisten für Unternehmen tätig sind, die Verträge mit der Stadt haben? Sollte es strengere Regeln oder Karenzzeiten geben?

In Hamburg Schnelsen kandidiert ein aktueller Abgeordneter der Bezirksversammlung, der verkehrspolitischer Sprecher ist und dem Stadtentwicklungsausschuss angehört. Gleichzeitig arbeitet er als Lobbyist für einen Werbekonzern, der mit der Stadt Hamburg Verträge über Werbeträger und Stadtmöblierung auf öffentlichem Grund hat. Im Wahlkampf reagierte er auf Fragen zu diesem möglichen Interessenkonflikt ausweichend. Das neue Lobbyregister soll mehr Transparenz bringen, doch betrifft es auch aktive Mandatsträger mit Lobbytätigkeiten? Werden die Grünen sich für strengere Regeln einsetzen – etwa Karenzzeiten oder eine Offenlegungspflicht für solche Tätigkeiten?

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr A.,

da die Hamburgische Bürgerschaft nach wie vor ein Teilzeitparlament ist, gehen viele Abgeordnete neben ihrer Abgeordnetentätigkeit auch noch einem Beruf nach – ich zum Beispiel auch. Dass es da zu Berührungspunkten zwischen Mandat und Beruf kommen kann, ist normal und nicht grundsätzlich problematisch. Im Gegenteil, es bedeutet, dass die Abgeordneten eine Expertise aus ihren Berufen mitbringen, die sie in ihrem Mandat anwenden können. Auch Menschen, die in der Webebranche arbeiten, haben selbstverständlich das Recht ein Mandat auszuüben.

Aber natürlich haben sie recht, dass es auch solche Fälle gibt, in denen ein starker Interessenskonflikt auftreten kann. Deswegen sind wir der Meinung, dass solche Zusammenhänge transparent gemacht werden müssen, um den Bürger*innen der Stadt die Möglichkeit zu geben, dies in ihre Bewertung der Politik und ihre Wahlentscheidung einfließen zu lassen. 

Wir sind sehr froh, dass wir es geschafft haben einen großen Schritt in Richtung dieser Transparenz zu gehen, indem wir das Lobbyregister eingeführt haben und wir haben darauf geachtet, dass es so umfassend ausgestaltet ist, dass auch solche Fälle mit abgedeckt sind. Alle Lobbyist*innen sind mit Einführung des Registers verpflichtet sich als Lobbyist*innen zu registrieren. Das gilt auch für Abgeordnete, unabhängig davon ob sie in den Bezirken, in der Bürgerschaft oder sogar im Bundestag sitzen, wenn sie neben ihrem Mandat noch lobbyistisch tätig sind. Und sie sind verpflichtet alle Dokumente, mit denen sie Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nehmen wollen, auf dem Transparenzportal hochzuladen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. 

Da wir dadurch auch den von Ihnen geschilderten Fall und viele weitere Möglichkeiten abdecken, sehen wir im Lobbyregister eine robuste Möglichkeit solche Interessenskonflikte aufzudecken und Transparenz herzustellen. 

Aber natürlich werden wir das Thema auch weiterhin im Auge behalten und ggf. strengere Regeln einführen, sollten sich Lücken finden, die ausgenutzt werden könnten, um intransparentes Gemauschel zu befördern.

Freundliche Grüße

E. Botzenhart

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