Deshalb ist es richtig, dass wir in §20 des Wohnungseigentümergesetzes eine entsprechende Privilegierung von Stecksolargeräten aufnehmen werden.
Die von Ihnen beschriebenen Sorgen teile ich in dieser Form nicht, weil der Referentenentwurf hierzu sehr klare anderslautende Regelungen enthält.
Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf das im April von Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz bezieht.
Ich kann Ihre Kritik an der aus Ihrer Sicht kurzen Anfechtungsfrist verstehen. Wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, haben Sie allerdings bereits das Recht in die Beschlusssammlung Einsicht zu nehmen.
Ich teile Ihren Unmut über die erdrückende Bürokratie in Deutschland. Viele Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger leider unter zu vielen und zu komplizierten gesetzlichen Auflagen. Zugleich stellen diese bürokratischen Anforderungen auch die öffentliche Verwaltung vor Herausforderungen.
Ihnen als Eigentümer oder einem Dritten, den Sie hierzu ermächtigen, muss auf Ihr Verlangen hin gemäß §24, Abs. 7 Einsicht in diese Beschluss-Sammlung gewährt werden.