Esra Limbacher
Esra Limbacher
SPD
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Frage von Gabriele H. •

Kennen Sie den Inhalt und den Sinn des Entwurfs des Vermögensverschleierungsbekämpfungsetz?

z. B. steht in §2, dass alle Vermögenswerte über 100.000 € verdächtigt sind. Damit sind Mio. deutscher Bundesbürger verdächtig. Verdächtig wegen was?

Dann darf der Staat das Vermögen beschlagnahmen, wenn auch erst mal nur vorläufig, er darf das Telefon abhören, Post öffnen und lesen. Das geht alles ohne richterlichen Beschluss und der Bürger muss sich rechtfertigen.

Woher kommt die Grenze? Ab 100.001 € bin ich verdächtig, bis 99.999 € also nicht.

Was ist ein geografisches Risikogebiet? So steht es im Entwurf.

Ich vermute mal, dass das Gesetz im Sommer 2024 während der EM durchgepeitscht werden soll.

Bevor Sie diesem Gesetz zustimmen, sollten Sie sich damit beschäftigen. Denn wer nichts weiß, muss alles glauben.

Esra Limbacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit.

Gerne möchte ich zunächst einige Punkte klarstellen. In § 2 des Referentenentwurfs ist aktuell vorgesehen, dass nur Vermögensbestände ab 100.000 € unter die neuen Regelungen des Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz fallen. Diese sind nicht automatisch verdächtig, sondern nur dann, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, beispielsweise wenn der Eigentümer bereits wegen einer Vermögensstraftat vorbestraft ist oder wie von Ihnen angesprochen aus einem geografischen Risikogebiet stammt. 

Dieses wird in § 2 Absatz 3 genauer definiert. So gelten diese Regelungen beispielsweise für Länder, in denen kriminelle Tätigkeit stark ausgeprägt ist, die terroristische Aktivitäten unterstützen oder auch für Länder, die von der EU-Kommission als Drittland mit hohem Risiko eingestuft wurden. Auch wird geregelt welche Quellen hierfür herangezogen werden dürfen. Es handelt sich um gegenseitige Evaluierungen, detaillierte Bewertungsberichte oder veröffentlichte Folgeberichte.

Sofern ein Vermögensgegenstand nach dieser Vorschrift verdächtig ist, kann eine Anordnung erfolgen, durch die Eigentümer zur Auskunft über die Herkunft des Vermögensgegenstands aufgefordert werden. Parallel dazu können auch Durchsuchungen von Betriebsräumen oder die Beschlagnahmung von Postsendungen erfolgen, aber ausdrücklich erst nach richterlichem Beschluss, wie es in § 6 Absatz 4 geregelt ist. Hier gelten sehr ähnliche Regelungen, wie sie auch bei Ermittlungsverfahren in anderen Bereichen bereits gute Praxis sind. Damit ist es möglich sowohl effektiv Straftaten aufzuklären als auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Die von Ihnen beschriebenen Sorgen teile ich in dieser Form nicht, weil der Referentenentwurf hierzu sehr klare anderslautende Regelungen enthält. Ich werde mich im weiteren parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit meinen Kollegen dafür einsetzen diesen Entwurf weiterzuentwickeln und damit organisierte Kriminalität in Deutschland noch besser zu bekämpfen.

Kommen Sie bei weiteren Fragen gerne erneut auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen
Esra Limbacher

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