Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?
Sehr geehrte Frau Limbacher,
Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.
Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.
Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.
Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss, es heißt die SPD blockiert wg. der Online-Versammlungen. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..
Wie verantworten Sie dies?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit.
Ich kann Ihren Unmut über die Verzögerung bei den Beratungen unter anderem zur Privilegierung von Stecksolargeräten gut verstehen. Wie sie richtigerweise schreiben, tragen Balkonkraftwerke zum Klimaschutz und zur Energieunabhängigkeit bei und entlasten dabei gleichzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten. Deshalb ist es richtig, dass wir in §20 des Wohnungseigentümergesetzes eine entsprechende Privilegierung von Stecksolargeräten aufnehmen werden.
Mit demselben Gesetzesentwurf sollen auch digitale Eigentümerversammlungen ermöglicht werden. Auch diesem Anliegen steht die SPD-Fraktion grundsätzlich offen gegenüber, allerdings ist es wichtig, hier passende Regelungen zu finden, die die Rechte von Eigentümerinnen und Eigentümern bei digitalen Versammlungen schützen. Hierzu haben in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen stattgefunden. Es zeichnet sich aktuell ab, dass hier zeitnah ein guter Kompromiss bestehen wird, der es uns erlaubt, die parlamentarischen Beratungen fortzusetzen und diese wichtigen Neuregelungen auf den Weg zu bringen.
Kommen Sie bei weiteren Fragen gerne erneut auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Esra Limbacher