
(...) Klasse sind die Schulträger auch Träger der Schülerbeförderung und regeln diese. Die Schulträger tragen auch die Kosten der Schülerbeförderung, wobei die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler nach dem neuen Schulgesetz zukünftig einen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent der Kosten zu tragen haben (Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, setzt sich die SPD in Schleswig-Holstein derzeit dafür ein, diese Selbstbeteiligung abzuschaffen). Bei Schülerinnen und Schülern, die Monatskarten nutzen, die auch für andere Fahrten genutzt werden können, darf der Eigenanteil auch höher liegen. (...)